Information zur Besuchsregelung

30.06.2022, Norderstedt

ab 01.07.2022

  • Besucher/innen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind (3x geimpft oder 2x geimpft und genesen), brauchen keinen Test mehr, alle anderen bringen bitte einen max. 24 Stunden alten negativen Test aus einem zertifizierten Testzentrum mit, wir bieten im Haus keinen Schnelltest mehr an. Bitte nehmen Sie bei den Besuchen Rücksicht auf die Mahlzeiten.
  • Als Pflegeeinrichtung sind wir verpflichtet, den Geimpft- oder Genesenenstatus zu kontrollieren. Die Kontrolle findet Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag  von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
  • Wochentags erhalten Sie an der Anmeldung in der Verwaltung gegen Vorlage der o.g. Dokumente einen Smiley, dieser gilt als Zugangsvorrausetzung für weitere Besuche.
  • Am Wochenende tragen Sie bitte den Smiley gut sichtbar, ggf. an der FFP 2 Maske, damit legitimieren Sie Ihren Zugang zu Ihrem Besuch im Hause.
  • Tragen Sie bitte während der gesamten Besuchsdauer im Hause eine FFP 2 Maske. Im Freien darf die Maske entfernt werden.
  • Wir behalten uns vor, Ihren Besuch abzubrechen, wenn die Einhaltung der Hygieneregeln missachtet wird.

Inter pares Sozialholding GmbH

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