Besucherinformationen ab 25.08.2021

26.08.2021, Neckargemünd

Die baden-württembergische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung Krankenhäuser/Pflegeheime erlassen.

Wesentliche Änderung ist die Aufhebung der Besucherzahlbeschränkung und die Reduzierung der Gültigkeit des Corona-Schnelltests auf 24 Stunden.

Verpflichtend bleibt nach wie vor die Händedesinfektion vor Betreten des Gebäudes und die Registrierung zur ev. Kontaktnachverfolgung. A

uch das Abstandsgebot und die Maskenpflicht (entweder medizinische Alltagsmaske oder FFP2) bleiben bestehen.Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Besucherinformation.

Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, wir freuen uns, Sie im Neckargemünder Hof zu begrüßen!

Inter pares Sozialholding GmbH

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