Besucherinformation ab dem 01.07.2021

30.06.2021, Neckargemünd

Die Regelungen für Besuche in unserer Einrichtung wurden an die aktuellen Werte angepasst.

Auf Grund einer 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis von deutlich unter 10 wurden durch das Sozialministerium weitere Erleichterungen für Besuche beschlossen. Solange die Inzidenz unter 10 bleibt, ist ein negativer Schnelltest nicht mehr nötig.

Tagsüber besteht wieder ungehinderter Zugang in die Einrichtung. Besucher dürfen sich jetzt auch wieder in den Gemeinschaftsbereichen innerhalb der Einrichtung aufhalten.

Verpflichtend bleibt nach wie vor die Händedesinfektion vor Betreten des Gebäudes und die Registrierung zur ev. Kontaktnachverfolgung. Auch das Abstandsgebot und die Maskenpflicht (entweder medizinische Alltagsmaske oder FFP2) bleiben bestehen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Besucherinformation.

Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, wir freuen uns, Sie im Neckargemünder Hof zu begrüßen!

Inter pares Sozialholding GmbH

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