Aktuelle Besucherreglungen ab 08.11.2021

11.11.2021, Böhlen

Mit Wirkung zum 08.11.2021 ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 05.11.2021 in Kraft getreten.

Grundsätzlich gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregelungen und Sicherheitsmaßnahmen.

Alle Besucher*innen der Einrichtung müssen ab sofort unabhängig vom Impf- und Genesungsstatus eine FFP2 Maske tragen und bei jedem Besuch getestet werden. 

Mit der neuen Verodnung dürfen Menschen mit Atemwegsinfektionen und/oder fieberhaften Erkrankungen sowie Kinder unter 12 Jahre unsere Einrichtung nicht betreten. 

Alle weiteren Regelungen finden Sie im beigefügten Merkblatt.

 

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