Änderung im Test- und Besuchskonzept

24.11.2021, Neckargemünd

Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und den daraus resultierenden Vorgaben haben wir unser Besuchskonzept entsprechend angepasst.

Es gilt seit dem 24.11.2021. Die wichtigste Änderung betrifft das Zugangsrecht für geimpfte Besucher, die wir nun auch nur mit einem gültigen negativen Schnelltest einlassen dürfen.

Zwischen 11.00 Uhr und 16.45 Uhr bieten wir täglich die Durchführung von Schnelltests unmittelbar nach Betreten des Neckargemünder Hof.

Ausserdem besteht wieder die Pflicht, ohne Ausnahme im ganzen Haus eine FFP2-Maske zu tragen. Details entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Anlage 2 aus dem aktuellen Besuchskonzept.

Inter pares Sozialholding GmbH

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