Neuerungen im Besuchsrecht - Neckargemünder Hof
15.07.2020, Neckargemünd
Seit dem 01.07.2020 gibt es Änderungen im Besucherrecht, diese haben wir in 7 kurzen Punkten zusammengefasst. Das Waschen und die Desinfektion von Händen bleibt weiterhin bestehen. Ebenso dürfen nicht mehr als 2 Personen pro Bewohner am Tag zu Besuch kommen.
1. Bitte füllen Sie vor JEDEM Besuch die Registrierung aus.
2. Betreten des und Aufenthalt im Gebäude nur mit Mund-Nasen-Schutz! Auf den Terrassen kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
3. Besuche dürfen nur im Zimmer oder auf den Terrassen stattfinden.
4. Aufenthalt für Besucher ist im Speisesaal und weiteren Gemeinschaftsräumen verboten!
5. Durchgang durch die Flure und den Speisesaal, um zum Zimmer oder auf die Terrasse zu kommen, ist erlaubt.
6. Wenn Sie nicht in direkter Linie mit der Bewohnerin/dem Bewohner verwandt sind, ist immer der Mindestabstand von 1,5 m ein zu halten!
7. Zugang in den Neckargemünder Hof und Ausgang aus dem Gebäude IMMER über den Haupteingang. Der Seiteneingang ist für Besucher weiterhin geschlossen.
Danke für Ihr Verständnis!
Vielen Dank.