Seit dem 14.12.2020 ist die vierte Verordnung zur Änderung der achten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Unsere Besucherregelungen haben wir entsprechend angespasst.
Lesen Sie bitte dazu unser begefügtes Anschreiben.