Änderung der Besuchsregelungen ab 02.07.2020 in Sandersdorf

02.07.2020, Sandersdorf

Ab dem 02.07.2020 dürfen die Bewohner bis maximal drei Besucher empfangen und die Dauer der Besuche wurde verlängert.

Die Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 30. Juni 2020 hat für viele Bereiche weitere Lockerungen ergeben.

Für Pflegeheime sind die Hygieneregeln auf der Basis der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts weiterhin maßgeblich. Alle Pflegeheime in Sachsen-Anhalt sind außerdem angehalten, aufgrund einer ausführlichen Gefährdungsbeurteilung detaillierte Besuchsregelungen zu erlassen.

Für unser Haus wurden die Regelungen etwas gelockert. So ist beispielsweise die Dauer der Besuche verlängert wurden. Auch dürfen unsere Bewohner*innen nun von max. drei Personen gleichzeitig besucht werden. Kinder dürfen auch wieder kommen, jedoch nur, wenn sie in der Lage sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Einer Zusammenfassung der neuen Besuchsregelung können unserem diesbezüglichen aktuellen Aushang entnommen werden oder direkt im Haus erfragt werden. 

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